Wie Hotels sich auf die europäischen Elektrifizierungsziele vorbereiten
Für Hotels, die Ladepunkte installieren wollen, ist die richtige Ladestation nur ein Teil der Aufgabe. AFIR und die Gebäuderichtlinie EPBD bringen neue Anforderungen mit sich, während die verfügbare Netzkapazität oft entscheidet, was am Standort möglich ist und wie schnell.
Das sollten Hotels in Deutschland wissen, und damit können sie schon jetzt beginnen.
Die Verkäufe von Elektroautos in Europa stiegen 2025 um mehr als 30% und erreichten damit 28% aller Neuwagenverkäufe. Für 2026 gehen Prognosen von etwa jedem dritten Neuwagen aus, der vollelektrisch ist.
Für Hotels bringt dieses Wachstum neue Pflichten rund um Ladeinfrastruktur mit sich. Zwei europäische Regelwerke sind dabei besonders wichtig: die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) und die Gebäuderichtlinie EPBD. In Deutschland kommt dazu noch das nationale Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG.
Gemeinsam legen sie fest, welche Ladestationen ein Hotel installieren darf und wie viel Ladeinfrastruktur der Parkplatz braucht. Gleichzeitig kann eine begrenzte Netzkapazität dazu führen, dass die Erweiterung eines Netzanschlusses deutlich länger dauert als geplant.
Hotels, die Ladeinfrastruktur planen, sollten deshalb über die einzelne Ladestation hinausdenken. Regulierung, Parkplatzinfrastruktur, Netzkapazität, Förderung und Hardware gehören alle zum selben Projekt.
Quelle: IEA, Global EV Outlook 2026
Was bedeuten AFIR und die EPBD für Hotels?
AFIR und die EPBD betreffen beide das Laden, regeln aber unterschiedliche Dinge.
- AFIR regelt die Ladestation und das Ladeerlebnis selbst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte betrifft das unter anderem Zahlungsmöglichkeiten, Preistransparenz, technische Standards und intelligentes Laden.
- Die EPBD regelt das Gebäude und den Parkplatz. Sie legt fest, ab wann Nichtwohngebäude Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur benötigen, abhängig unter anderem von der Anzahl der Stellplätze und davon, ob das Gebäude neu, bestehend oder umfassend saniert ist.
Ein Hotel kann eines dieser Regelwerke erfüllen und trotzdem beim anderen zurückbleiben. Beide sollten deshalb schon bei der Planung der Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden, zusammen mit dem deutschen GEIG.
Welche AFIR-Anforderungen gelten für Ladestationen in Hotels?
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte, einschließlich Ladestationen, die Hotels für Gäste oder andere Nutzer öffnen, gelten AFIR-Anforderungen unabhängig von der Größe des Gebäudes.
- Ad-hoc-Bezahlung muss ohne Abonnement oder App möglich sein. Der Preis pro kWh muss angezeigt werden, bevor der Ladevorgang beginnt.
- Ab dem 1. Januar 2027 muss jede Ladestation mit 50 kW oder mehr direkt Kartenzahlung akzeptieren. Ladestationen, die ab diesem Datum installiert oder erneuert werden, müssen zudem intelligentes Laden unterstützen.
Diese Anforderungen gelten auf europäischer Ebene. Hotels, die heute in Ladeinfrastruktur investieren, sollten daher prüfen, ob die gewählte Hardware auch 2027 noch AFIR-konform sein wird.
Quelle: ICCT, European Union Alternative Fuel Infrastructure Regulation: EU Policy Update
Was regelt das GEIG für Ladeinfrastruktur in Hotels?
Deutschland setzt die überarbeitete EPBD über die GEIG-Novelle um, die im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde, nachdem die eigentliche EU-Umsetzungsfrist im Mai 2026 bereits verstrichen war.
- Für neue oder umfassend sanierte Nichtwohngebäude mit mindestens 5 Stellplätzen gilt eine Vorverkabelung für die Hälfte der Stellplätze sowie mindestens ein Ladepunkt pro 5 Stellplätze, bei Bürogebäuden ein Ladepunkt pro 2 Stellplätze.
- Für bestehende Gebäude mit mindestens 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027 entweder ein Ladepunkt pro 10 Stellplätze, eine Vorverkabelung für die Hälfte der Stellplätze, oder, bei öffentlichen Parkplätzen, eine Mindestleistung von 1,1 bis 2,2 kW pro Stellplatz.
Für Hotels, die jetzt in Ladeinfrastruktur investieren, bedeutet das vor allem eines: die Zahl der Stellplätze und der Sanierungsstatus des Gebäudes bestimmen direkt, wie viele Ladepunkte und wie viel Vorverkabelung geplant werden müssen.
Quelle: electrive.net, Ladeinfrastruktur an Gebäuden: Bundestag und Bundesrat billigen GEIG-Novelle
Warum ist es für Hotels wichtig, die eigene Netzkapazität zu verstehen?
Zusätzliche Ladepunkte erhöhen die Leistung, die ein Hotel benötigt, das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Netzanschluss erweitert werden muss. Der erste Schritt ist zu prüfen, wie viel Kapazität heute schon verfügbar ist und wie sie am Standort genutzt wird.
Ein Energiemanagementsystem hilft, diese vorhandene Kapazität besser zu nutzen. Durch die Überwachung des Hotelverbrauchs in Echtzeit lässt sich die Ladeleistung an den Bedarf von Küche, Klimatechnik und anderen wichtigen Lasten anpassen. Wird zusätzliche Kapazität frei, kann mehr Leistung an die Ladepunkte gehen.
Das ist relevant, denn zusätzliche Netzkapazität steht in Deutschland nicht immer schnell zur Verfügung. Nach einer Analyse von AFRY für Beyond Fossil Fuels, ausgewertet von der Deutschen Umwelthilfe, stehen derzeit rund 140 Gigawatt an Erneuerbaren-Projekten und weitere rund 130 Gigawatt an Batteriespeicherprojekten in der Netzanschluss-Warteschlange, verteilt über mehr als 850 regionale Verteilnetzbetreiber. Insgesamt sollen dadurch Investitionen von über 45 Milliarden Euro blockiert sein.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Verzögerungen beim Netzanschluss blockieren in Deutschland Investitionen von über 45 Milliarden Euro
Was tun, wenn ein Hotel doch mehr Netzkapazität braucht?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine bundesweite Übersicht, die alle rund 824 Verteilnetzbetreiber nach Digitalisierungsgrad, Versorgungszuverlässigkeit und der Geschwindigkeit bewertet, mit der sie neue Anschlüsse für Erneuerbare und Speicher bearbeiten.
Für ein Hotel ist das ein guter erster Anhaltspunkt, um einzuschätzen, wie der eigene Netzbetreiber im Vergleich abschneidet, bevor überhaupt eine Anfrage für eine größere Ladeinfrastruktur gestellt wird. Ein direktes Gespräch mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber bleibt aber der sicherste Weg, um die tatsächlich verfügbare Kapazität am eigenen Standort zu klären.
Ziel ist es, zunächst zu verstehen, was der bestehende Anschluss leisten kann, die vorhandene Kapazität zu optimieren und erst danach zu klären, ob zusätzliche Netzkapazität nötig ist.
Quelle: Solarserver, Deutschlandkarte zur Versorgungsqualität der Verteilnetze
Gibt es Förderungen für Ladeinfrastruktur in Hotels?
Die frühere KfW-Förderung 441 für gewerbliche Ladestationen ist seit Anfang 2023 nicht mehr verfügbar und wurde bislang nicht neu aufgelegt. Wer diese Förderung noch als Option einplant, sollte das vor der Budgetierung noch einmal prüfen.
Auf Länderebene gibt es teils noch aktive Alternativen: Nordrhein-Westfalen etwa fördert über progres.nrw nicht öffentliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 40% der Kosten, begrenzt auf 1.500 Euro pro Ladepunkt. Ob eine vergleichbare Regelung im eigenen Bundesland existiert, lohnt sich zu prüfen.
Die seit Juli 2025 geltende beschleunigte Abschreibung für Unternehmen betrifft ausschließlich neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, nicht die Ladeinfrastruktur selbst. Das bundesweite Deutschlandnetz-Programm mit rund 2,3 Milliarden Euro baut zudem vor allem ein öffentliches Schnellladenetz auf und ist nicht als direkte Förderung für einzelne Hotelstandorte gedacht.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, progres.nrw: Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Wie sollte ein Hotel sein Ladeinfrastruktur-Projekt planen?
Ein Ladeinfrastruktur-Projekt für ein Hotel beginnt am besten bei den Anforderungen des Standorts und der Kapazität, die dort heute schon verfügbar ist.
Zunächst gilt es zu klären, welche GEIG-Anforderung für das jeweilige Gebäude greift, abhängig von der Stellplatzzahl und davon, ob das Gebäude neu oder bestehend ist.
Danach lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Energieverbrauch und die verfügbare Netzkapazität des Hotels. Ein Energiemanagementsystem kann das Laden der Elektrofahrzeuge mit den übrigen Lasten im Gebäude abstimmen, sodass der bestehende Netzanschluss besser genutzt und unnötige Lastspitzen vermieden werden. Für viele Hotels entsteht so Raum für Ladeinfrastruktur, ohne die Netzkapazität sofort erweitern zu müssen.
Kann der bestehende Netzanschluss den aktuellen und künftigen Bedarf des Hotels weiterhin nicht decken, lässt sich mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber über zusätzliche Kapazität, eine Netzverstärkung oder einen flexiblen Anschluss sprechen.
Sobald Regulierung und verfügbare Kapazität geklärt sind, kann das Hotel eine AC- und DC-Ladeinfrastruktur wählen, die sowohl zu den Bedürfnissen der Gäste als auch zum umfassenderen Energiesystem passt.
Quelle: electrive.net, Ladeinfrastruktur an Gebäuden: Bundestag und Bundesrat billigen GEIG-Novelle
Müssen Hotels auf weitere gesetzliche Klarheit warten?
Die GEIG-Novelle ist inzwischen beschlossen, auch wenn das erst nach der eigentlichen EU-Frist geschah. Für Hotels bedeutet das, dass die grundsätzlichen Anforderungen feststehen, auch wenn einzelne Umsetzungsdetails auf Landes- oder Kommunalebene noch folgen können.
Darauf zu warten, um erst dann mit der Planung zu beginnen, ist keine gute Idee. Stellplatzzahl und Gebäudestatus lassen sich schon heute klären, die Einschätzung des eigenen Verteilnetzbetreibers lässt sich schon heute einholen, und verfügbare Förderungen lassen sich schon heute prüfen.
Wer diese Schritte jetzt angeht, muss später nur noch die letzten Details anpassen, sobald lokale Umsetzungsfragen vollständig geklärt sind.
Quelle: electrive.net, Ladeinfrastruktur an Gebäuden: Bundestag und Bundesrat billigen GEIG-Novelle