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ISO 15118-20 ab 2027: Was sich im Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur ändert

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Ab dem 1. Januar 2027 muss jeder neue oder ersetzte Ladepunkt in der EU ISO 15118-20 unterstützen, die Norm für die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation. Für Standortbetreiber und Ladepunktbetreiber (CPOs) bedeutet das neue Aufgaben: digitale Zertifikate verwalten, das Backend weiterentwickeln, Lastmanagement neu denken und Kartenzahlung im Alltag abwickeln. In Deutschland kommen §14a EnWG, das Eichrecht und die neue Ladesäulenverordnung hinzu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue oder ersetzte Ladepunkte müssen ab dem 1. Januar 2027 ISO 15118-20 unterstützen. Das gilt für öffentliche Ladepunkte und für private, fest installierte AC- und DC-Ladepunkte, etwa auf dem Firmenparkplatz, im Depot oder zu Hause.
  • Jeder ISO-15118-20-Ladepunkt braucht ein eigenes digitales Zertifikat, das erneuert werden muss.
  • Die volle Unterstützung von ISO 15118-20 im Backend kommt mit OCPP 2.1.
  • Bestehende öffentliche Schnelllader ab 50 kW am transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) müssen zum selben Datum Karten- oder kontaktlose Zahlung anbieten.
  • Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung der AFIR und kann Nachrüstungen anordnen.

Quellen: EUR-Lex, Commission Delegated Regulation (EU) 2025/656; Hubject, 6.0 ISO15118-20 What is new?; Open Charge Alliance, Open Charge Point Protocol; Bundesnetzagentur, FAQ / Begriffe; Bundesrat, Drucksache 538/25 – Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts

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Was verlangen AFIR und ISO 15118-20?

Die AFIR ist die EU-Verordnung für Ladeinfrastruktur. Sie verpflichtet öffentliche Ladepunkte schon heute, vernetzt zu sein, intelligentes Laden zu unterstützen, Preise transparent anzuzeigen und Laden ohne Vertrag zu ermöglichen. ISO 15118-20 ergänzt eine gemeinsame, sichere Sprache zwischen Fahrzeug und Ladestation. Sie ermöglicht Plug & Charge, eine feinere Leistungssteuerung und später bidirektionales Laden. Ab dem 1. Januar 2027 ist sie Pflicht für alle neuen Ladepunkte und für Ladepunkte, deren Ausrüstung größtenteils oder vollständig ersetzt wird, öffentlich wie privat. Rechtlich heißt dieser Austausch „Renovierung“. Normale Wartung zählt nicht.

Sie möchten den vollständigen Hintergrund und Zeitplan? Lesen Sie unseren Artikel zu AFIR und ISO 15118-20 

Warum braucht jeder Ladepunkt ein digitales Zertifikat?

Mit ISO 15118-20 wird Verschlüsselung Pflicht: Fahrzeug und Ladestation müssen sich gegenseitig prüfen, bevor der Ladevorgang startet. Dafür braucht jeder Ladepunkt ein eigenes digitales Zertifikat, eine Art Ausweis aus einer vertrauenswürdigen Zertifikatskette.

Zertifikate sind kurzlebig: Die Zertifikatsrichtlinie von CharIN empfiehlt für Ladepunkte eine Gültigkeit von nur zwei bis drei Monaten. Sie müssen also mehrmals im Jahr ersetzt werden und gehören damit zum laufenden Betrieb: Jemand muss sie beantragen, Ablaufdaten überwachen und sie erneuern, am besten automatisch über das Backend. Gehören die Ladepunkte Ihnen, betreibt sie aber ein CPO? Dann legen Sie im Vertrag fest, wer dafür zuständig ist.

Reicht OCPP 1.6 noch aus?

Nicht, wenn Sie nutzen wollen, was ISO 15118-20 bietet. OCPP ist das Protokoll zwischen Ladestation und Backend. Das weit verbreitete OCPP 1.6 ist älter als die Unterstützung von ISO 15118. OCPP 2.0.1 ergänzt sie, und OCPP 2.1 bringt die volle Unterstützung von ISO 15118-20, einschließlich bidirektionalem Laden.

OCPP 1.6 und 2.x sind nicht kompatibel. Der Wechsel ist deshalb ein Migrationsprojekt, kein einfaches Update. Planen Sie ihn zusammen mit Ihrer Hardware für 2027.

Quellen: Open Charge Alliance, Open Charge Point Protocol; European Commission, Questions and answers on the regulation on the deployment of alternative fuels infrastructure (EU 2023/1804); EUR-Lex, Commission Delegated Regulation (EU) 2025/656; Hubject, 6.0 ISO15118-20 What is new?; CharIN, Certificate Policy (CP) for an ISO 15118 V2G PKI

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Was bedeutet Kartenzahlung im Alltag?

Das Terminal zu installieren ist der einfache Teil. Der Betrieb bringt zusätzliche Arbeit:

  • Vorautorisierung: Wie an der Zapfsäule reserviert eine Kartenzahlung zuerst einen Betrag. Je nach Bank bleibt er fünf bis sieben Tage oder länger blockiert. Erklären Sie das auf dem Display.
  • Belege: Fahrer brauchen einen Zahlungsnachweis, Geschäftskunden eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
  • Einheitliche Anzeige: Display der Ladestation und Kartenleser müssen denselben Ladevorgang und denselben Preis zeigen.
  • Gemeinsame Terminals: Ein Terminal kann mehrere Ladepunkte bedienen, wenn Fahrer den richtigen leicht auswählen können.
  • Preisregeln: An Schnellladern wird pro kWh abgerechnet. Eine Blockiergebühr pro Minute ist erlaubt, eine Transaktionsgebühr nicht.

Quellen: EUR-Lex, Regulation (EU) 2023/1804 on the deployment of alternative fuels infrastructure; European Commission, Questions and answers on the regulation on the deployment of alternative fuels infrastructure (EU 2023/1804)

Wie verändert sich das Lastmanagement mit ISO 15118-20?

Das Fahrzeug entscheidet künftig mit, wie es lädt. ISO 15118-20 bietet zwei Steuerungsmodi:

  • Geplante Steuerung: Fahrzeug und Ladestation vereinbaren einen Ladeplan, abhängig vom Energiebedarf und von der Abfahrtszeit. Das passt zu öffentlichen und halböffentlichen Standorten wie Hotels, Handel und Parkhäusern.
  • Dynamische Steuerung: Ihr Energiemanagementsystem legt die Grenze fest und sorgt dafür, dass jedes Fahrzeug rechtzeitig fertig ist. Das passt zu Depots, in denen ein System alle Fahrzeuge plant.

In beiden Fällen braucht der Standort eine Obergrenze für das ganze Gebäude. Sonst vereinbart jedes Fahrzeug seinen eigenen Plan, und zusammen überschreiten sie die Anschlussleistung.

Und Fahrzeuge, die ISO 15118-20 nicht unterstützen?

Sie werden noch jahrelang kommen, also muss jeder Standort zwei Fahrzeuggenerationen bedienen. Halten Sie Ladekarten, Apps und Bezahlterminals verfügbar und stellen Sie sicher, dass das Lastmanagement auch für ältere Fahrzeuge funktioniert. Schulen Sie Ihren Support darauf, Kommunikationsprobleme zwischen Fahrzeug und Ladestation zu erkennen, nicht nur Hardwarefehler.

Quellen: Typhoon HIL, ISO 15118-20 Protocol; CharIN, CharIN Interoperability Guide 2.0: Minimum Scope for Implementation of ISO 15118-20 DC Bidirectional Power Transfer in Dynamic Control Mode

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Welche deutschen Regeln spielen außerdem eine Rolle?

  • §14a EnWG: Private und betriebliche Wallboxen über 4,2 kW darf der Netzbetreiber seit 2024 drosseln, alternativ über einen Gesamtwert an Ihr Energiemanagementsystem. Dafür sinken die Netzentgelte. Öffentliche Ladepunkte sind ausgenommen.
  • Aufsicht, Eichrecht und Daten: Die Bundesnetzagentur prüft die AFIR-Pflichten, und neue öffentliche Ladepunkte müssen ihr innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Abrechnen dürfen Sie nur eichrechtskonform, mit PTB-geprüfter Transparenzsoftware. Ladepunktdaten gehen über die Mobilithek im DATEX-II-Format an den nationalen Zugangspunkt.
  • Gebäude: Nach der GEIG-Novelle brauchen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 mehr Ladepunkte. Diese fallen direkt unter ISO 15118-20.

Quellen: Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen; Bundesrat, Drucksache 538/25 – Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts; PTB, Transparenzsoftware zur Abrechnungskontrolle für den Anwendungsbereich Elektromobilität; EUR-Lex, Commission Implementing Regulation (EU) 2025/655; electrive, GEIG-Novelle verschärft und flexibilisiert Vorgaben für Lader an Gebäuden

Was sollten Sie vor dem 1. Januar 2027 tun?

  1. Listen Sie alle Ladeprojekte auf, die nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.
  2. Prüfen Sie, ob jedes Ladestationsmodell ISO 15118-20 unterstützt oder ein schriftlich zugesagtes Software-Update hat.
  3. Fragen Sie Ihren Betreiber, welche OCPP-Version er nutzt und wann er auf 2.x umstellt.
  4. Legen Sie fest, wer Zertifikate, Zahlungen, Erstattungen und Fahrersupport übernimmt.
  5. Ermitteln Sie bestehende Schnelllader, die noch ein Bezahlterminal brauchen.
  6. Richten Sie ein Lastmanagement ein, das Standortgrenze und §14a-Signale berücksichtigt.

Gut zu wissen: Der Branchenverband CharIN hat gefordert, die Frist auf 2028 zu verschieben. Eine Änderung ist bisher nicht beschlossen.

Quellen: CharIN, CharIN Responds to European Commission Review of AFIR

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Häufige Fragen

Gilt ISO 15118-20 auch für meine bestehenden Ladepunkte?

Nein, die Pflicht gilt für Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2027 installiert werden. Bestehende Ladepunkte müssen erst dann nachziehen, wenn ihre Ausrüstung größtenteils oder vollständig ersetzt wird.

Müssen private Wallboxen auf dem Firmenparkplatz ISO 15118-20 unterstützen?

Ja, wenn es sich um fest installierte AC- oder DC-Ladepunkte handelt, die ab dem 1. Januar 2027 installiert oder ersetzt werden. Mobile Ladekabel für die normale Steckdose sind ausgenommen.

Können meine Ladepunkte mit ISO 15118-20 automatisch bidirektional laden?

Nein, die Norm macht es möglich, aber Sie brauchen auch passende Fahrzeuge, Hardware und Backend-Software wie OCPP 2.1.

Kann Plug & Charge ein Bezahlterminal ersetzen?

Nein, Plug & Charge setzt einen Vertrag voraus und zählt nach der AFIR deshalb nicht als Zahlung ohne Vertrag.

Quellen: EUR-Lex, Commission Delegated Regulation (EU) 2025/656; Open Charge Alliance, Open Charge Point Protocol; European Commission, Questions and answers on the regulation on the deployment of alternative fuels infrastructure (EU 2023/1804)