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Wer zahlt für den Ladestrom? Die neuen Regeln für Dienstwagen zu Hause

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Wer als Fuhrparkmanager oder Office Manager die Umstellung auf elektrische Dienstwagen begleitet hat, kennt das Problem: Die Fahrzeuge waren der einfache Teil. Kompliziert wird es bei der Frage, wer den Ladestrom eigentlich bezahlt, vor allem seit sich die Regeln dafür gerade ändern.

Ein Zähler, zwei verschiedene Kosten

Ein Mitarbeiter fährt einen elektrischen Dienstwagen und lädt ihn abends zu Hause, über den eigenen Stromvertrag, zum eigenen Tarif. Ein Teil dieses Ladestroms ist für die Dienstfahrt am nächsten Tag. Ein anderer Teil ist für die Fahrt zum Sport, den Wochenendausflug, private Erledigungen. Beides läuft über denselben Zähler, dieselbe Stromrechnung, und irgendjemand muss am Ende herausfinden, welcher Anteil vom Unternehmen erstattet wird und welcher privat bleibt.

Das klingt nach einem kleinen buchhalterischen Detail. In der Praxis betrifft es jeden Mitarbeiter mit eigener Ladestation zu Hause, jeden Monat, solange er den Dienstwagen fährt.

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Wer profitiert: Nur Dienstwagen mit Privatnutzungsrecht

Bevor es um die Mechanik geht, lohnt sich eine Unterscheidung, die in der Praxis oft übersehen wird und die das BMF in seinem Schreiben vom 11. November 2025 klar zieht: Es kommt darauf an, wem das Fahrzeug gehört. Fährt ein Mitarbeiter ein privat gekauftes Elektro- oder Hybridfahrzeug für dienstliche Zwecke, gilt jede Erstattung von Stromkosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn (Rn. 25) - eine steuerfreie Behandlung ist hier nicht vorgesehen.

Anders bei einem Dienstwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen darf: Erstattet der Arbeitgeber hier die Stromkosten, die der Mitarbeiter zu Hause vorgestreckt hat, zählt das als steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG (Rn. 26). Genau dieser zweite Fall ist die Situation, um die es in diesem Artikel geht: die Rückerstattung des geschäftlichen Anteils einer Stromrechnung, die der Mitarbeiter privat bezahlt hat, ohne dass daraus Lohn wird.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Warum manuelle Erstattung von Ladestrom nicht funktioniert

Weil der Prozess manuell abläuft, ist er langsam, fehleranfällig und schwer zu belegen, falls das Finanzamt einmal nachfragt, wie eine Erstattungssumme zustande kam.

Dabei geht es selten um viel Geld pro Ladevorgang. Es geht um die Zeit, die Fuhrparkmanagern und Office Managern fehlt, weil sie eigentlich keine Stromrechnungen abgleichen sollten, und um die stille Unfairness, die entsteht, wenn Erstattungen auf Schätzungen statt auf tatsächlichem Verbrauch beruhen.

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Ab 2026 wird es nicht einfacher, sondern nur genauer

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung für genau diesen Auslagenersatz. Die bisherigen pauschalen monatlichen Erstattungsbeträge für das Laden von Dienstwagen zu Hause entfallen. Laut BMF-Schreiben braucht es künftig einen separaten Zähler, etwa an der Ladestation oder im Fahrzeug selbst, der genau erfasst, wie viel Strom tatsächlich ins Fahrzeug geflossen ist (Rn. 27). Für den Preis zählt der tatsächliche individuelle Tarif des Mitarbeiters, inklusive anteiliger Grundgebühr, bei dynamischen Tarifen der monatliche Durchschnittspreis, nicht ein selbst geschätzter Wert (Rn. 28). Das gilt auch, wenn zu Hause teilweise mit einer eigenen Photovoltaikanlage geladen wird (Rn. 29).

Als Vereinfachung erlaubt das BMF für die Jahre 2026 bis 2030 alternativ einen statistischen Strompreis, den das Statistische Bundesamt (Destatis) zweimal jährlich veröffentlicht, sofern er einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird (Rn. 30). Öffentlich geladener Strom, für den eine Quittung vorliegt, wird daneben separat erstattet (Rn. 31). Die alte Pauschale, mit der viele Unternehmen bislang durchgekommen sind, fällt damit weg: Wer jetzt noch mit Schätzungen arbeitet, hat ab sofort ein Compliance-Problem und nicht nur ein administratives.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Pourquoi ça se dégrade avec une flotte qui grandit

Je mehr Unternehmen ihre Dienstwagenflotte elektrifizieren: Die Trennung von geschäftlicher und privater Ladestrom-Nutzung ist längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil jeder Car Policy.

Wird das falsch gehandhabt, kostet es nicht nur Zeit, sondern auch Vertrauen. Mitarbeiter, die das Gefühl haben, für ihren vorgestreckten Ladestrom zu wenig zu bekommen, und Arbeitgeber, die vermuten, im Zweifel zu viel zu zahlen, stehen am Ende beide schlechter da. Multipliziert über einen wachsenden Fuhrpark wird aus einer administrativen Randnotiz schnell ein echter Reibungspunkt zwischen Fahrern und Fuhrparkmanagement.

Die Lösung: automatisiertes Split Billing für Ladestrom

Was das eigentlich löst, ist nicht eine strengere Richtlinie oder eine längere Excel-Tabelle, sondern das Ende des Schätzens. Split Billing für Ladestrom verknüpft jeden Ladevorgang zu Hause automatisch mit der Person, dem Fahrzeug und dem tatsächlich gezahlten Tarif. 

Wenn alle Daten sofort korrekt erfasst werden, muss die Aufteilung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung nicht jedes Mal manuell neu berechnet werden. Das Ergebnis: eine korrekte Abrechnung der Kosten.

Und wie sieht es unterwegs oder im Büro aus? Dafür gibt es eMSP

Split Billing löst den Teil des Problems, der zu Hause entsteht, aber Dienstwagen laden nicht nur dort. Steckt ein Mitarbeiter an einer öffentlichen Ladesäule oder anderswo außerhalb der eigenen Ladestation zu Hause an, läuft dieser Ladevorgang über ein komplett anderes Netz, auf das Split Billing keinen Zugriff hat. Genau dafür gibt es eMSP: Der Dienst verschafft Mitarbeitenden über eine einzige Ladekarte Zugang zu einem breiten öffentlichen Ladenetz, sodass jeder externe Ladevorgang erfasst und zentral zusammengeführt wird, statt in einer separaten Rechnung zu verschwinden. Zusammen decken Split Billing und eMSP das gesamte Bild ab: Split Billing regelt die Aufteilung beim Laden zu Hause, eMSP erfasst alles, was außerhalb passiert, sodass Fuhrpark- und Office Manager ein einheitliches Bild bekommen statt zwei getrennter.

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FAQ: Split Billing und Ladestrom-Erstattung für Dienstwagen

Was ist Split Billing beim Laden von Dienstwagen?

Split Billing bezeichnet die automatisierte Trennung von geschäftlichen und privaten Ladekosten aus einem einzelnen Ladevorgang oder Zähler, sodass jede Seite nur für das bezahlt oder erstattet bekommt, was sie tatsächlich verbraucht hat.

Gilt die steuerfreie Erstattung auch für ein privat gekauftes Elektroauto, das dienstlich genutzt wird?

Nein. Laut BMF-Schreiben vom 11. November 2025 gilt die steuerfreie Behandlung nur für Dienstwagen, die der Mitarbeiter auch privat nutzen darf (Rn. 26). Bei einem privat gehaltenen Fahrzeug ist jede Stromkostenerstattung steuerpflichtiger Arbeitslohn (Rn. 25).

Welche Erstattungsmodelle gelten seit 2026 für das Laden von Dienstwagen zu Hause?

Grundsätzlich muss der tatsächliche Verbrauch über einen separaten, eichrechtskonformen Zähler erfasst und zum individuellen Stromtarif des Mitarbeiters abgerechnet werden (Rn. 27-28). Als Vereinfachung erlaubt das BMF für 2026 bis 2030 alternativ einen von Destatis veröffentlichten statistischen Strompreis, wenn er einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird (Rn. 30). Öffentliches Laden mit Beleg wird separat erstattet (Rn. 31). Die alte pauschale Monatserstattung ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr zulässig.

Braucht man für Split Billing eine spezielle Ladestation?

In der Regel ja: Für eine verbrauchsbasierte Erstattung ist ein eichrechtskonformer, fest installierter Zähler nötig (Rn. 27). Eine mobile Zwischensteckdose oder ein Zähler im Ladekabel reicht dafür meist nicht aus.

Ist die Erstattung von Ladestrom für Dienstwagen steuerfrei?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss sich um einen Dienstwagen mit Privatnutzungsrecht handeln, und die Erstattung muss auf tatsächlichem Verbrauch über einen separaten Zähler und dem individuellen Tarif beruhen, oder alternativ auf dem Destatis-Satz für 2026-2030 (BMF-Schreiben vom 11. November 2025, Rn. 25-31). Es lohnt sich trotzdem, den Einzelfall mit einem Steuerberater abzuklären.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die Split-Billing-Dienste von Smappee

Genau dieses Problem löst unser Split-Billing-Dienst bei Smappee: die automatische Zuordnung und Erstattung der Ladekosten pro Nutzer mit Daten, die im Falle einer Prüfung ausgewertet werden können. So entlasten wir die Flottenmanager von diesem Verwaltungsaufwand.